15.09.2008

Fachbeitrag: EMA-Nachrüstungen und Schlossumrüstungen von Wertbehältnissen


Richtlinien zur Sicherung und Steigerung des Versicherungsschutzes

Fachbeitrag von Dipl. Ing. Klaus-Dieter Apfel, Geschäftsführer Format Tresorbau

Für derartige Veränderungen haben der ECBS und der VdS eindeutige Richtlinien formuliert. Diese sollten unbedingt berücksichtigt werden, da ansonsten der Verlust des Zertifikats und der Versicherungsschutz geht verloren. Andererseits kann die fachgerechte, richtlinienkonforme Ausführung die Möglichkeit der Anhebung des aktuellen Versicherungsschutzes bewirken.

Dennoch lassen häufig selbst Banken und Unternehmen aus Unkenntnis unsachgemäße Veränderungen durchführen und tragend dann im Schadensfall den doppelten Schaden davon. Bei einem Einbruchdiebstahl ist nicht nur der Verlust des Tresorinhaltes zu beklagen. Die Versicherung übernimmt auch keine Haftung und kann dem Kunden zudem ihren Versicherungsschutz aufkündigen.


Generelles

In der VdS Richtlinie 5004 – „Reparatur und nachträgliche Änderung an Wertbehältnissen“ bzw. in der ECB-S Richtlinie R02 „Richtlinie zur Konzeption für Service, Reparatur und Umrüstung“ werden die wichtigsten Grundlagen jedweder Umrüstung eindeutig festgelegt. Danach soll der Hersteller eigenverantwortlich entscheiden, ob durch die getroffenen Maßnahmen die Einbruchhemmung der Wertbehältnisse reduziert wird oder nicht. Er muss ebenfalls prüfen, ob die VdS bzw. ECB-S Anerkennung mit der Nach- bzw. Umrüstung erlischt und das Zertifizierungslabel entfernt werden muss. Weiterhin legt der Hersteller fest, wer die Umrüstung durchführen darf und ob eine Abstimmung mit dem Versicherer erfolgen muss oder nicht.

Daraus leiten sich drei zentrale Faktoren ab: Alle Umrüstmaßnahmen, die ein Kunde vornehmen lassen will, sind mit dem Hersteller abzustimmen. Er entscheidet, was zu tun ist und wer die Umrüstung vornehmen soll. Eigenmächtiges Vorgehen durch den Kunden – sowohl im Hinblick auf die Umbaumaßnahme als auch auf das durchführende Unternehmen – führen automatisch dazu, dass die Versicherungseinstufung des Schrankes nicht mehr gegeben ist!

Um dieses Verfahren möglichst effizient zu halten, haben sich viele Hersteller gegenseitig autorisiert, Wertbehältnisse des anderen zu reparieren oder umzurüsten. Darüber hinaus haben sich viele Hersteller ein eigenes Servicenetz aus geschulten und autorisierten Serviceunternehmen aufgebaut. Damit wird eine kurzfristige, flächendeckende Verfügbarkeit von autorisierten Fachkräften gewährleistet.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Ganz gleich, welcher Hersteller für den Umbau angefragt wird, kann er keine schriftlich bestätigte Autorisierung durch den anderen Hersteller vorweisen, sollte von einer Zusammenarbeit unbedingt abgesehen werden. Der Grund:, er hat in diesem Fall keine Einsicht in die sicherheitsrelevanten Details des Schrankes  und weiß z.B. auch nicht, welches Schloss für den jeweiligen Schrank durch das Prüfinstitut zugelassen ist.


Schlossumrüstung

Die Prüfung eines Schrankes ist immer im Zusammenhang von Schrank und Schloss zu sehen. Daher kann es möglich sein, dass bei Verwendung eines anderen Schlosses die Sicherheit des Wertbehältnisses extrem verringert wird.
Aus den Konstruktionsunterlagen, den Schlosslisten und vielen weiteren Beschreibungen des Herstellers, welche alle beim Prüfinstitut vorliegen, ist das Zusammenspiel zwischen den sicherheitsrelevanten Teilen erkennbar.

Diese für die Schlossumrüstungen essentiellen Informationen erhalten ausschließlich autorisierte Unternehmen und Servicedienstleister. Sie sind auch im Besitz der Schlossliste. Diese weist die Schlossvarianten aus, die in das jeweilige Wertbehältniss eingebaut werden dürfen. Hat sich der Kunde für ein spezielles Schloss entschieden, lässt sich anhand der Liste prüfen, ob es überhaupt für den Schrank zugelassen ist. Nur dann bleiben Zertifizierung und Versicherungsschutz erhalten.

Befindet sich das ausgesuchte Schloss nicht auf der spezifischen Schlossliste, muss in jedem Fall Rücksprache mit dem Hersteller gehalten werden. Dieser kann daraufhin prüfen, ob eventuell eine Nachzertifizierung erforderlich und möglich ist. Erfolgt der Einbau ohne Zustimmung des Herstellers, verliert das Prüflabel seine Gültigkeit und ist zu entfernen.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Gültigkeit der VdS Zertifizierung. Diese beträgt vier Jahre. Es kann daher vorkommen, dass neue Schlösser nicht in Schränke eingebaut werden dürfen, die älter als vier Jahre sind. Riegelwerk, Wandaufbau, Schlosspanzerung und andere Faktoren spielen hierbei ebenfalls eine wichtige Rolle.
Sind Wertbehältnisse betroffen, bei denen der Originalhersteller sich vom Markt zurückgezogen hat, oder handelt es sich um historische Schränke, greifen zusätzliche Regelungen. Vor allem muss zunächst Kontakt mit dem jeweiligen Prüfinstitut ( Vds bzw. ECBS ) aufgenommen werden, um die Zustimmung zu einer fachkundig autorisierten Sicherheitsbewertung zu erhalten. Erst danach dürfen in Abstimmung mit einem autorisierten Unternehmen eine entsprechende Bewertung sowie eine darauf angepasste Schlossumrüstung erfolgen.

In jedem Fall muss während der Schlossumrüstung eine Dokumentation des Servicetechnikers anhand eines dezidierten Einbauprotokolls inklusive Bilddokumentation erstellt werden. Weiterhin muss der Serviceeinsatz mittels einer Serviceplakette sichtbar und nicht lösbar am Schrank befestigt werden. Sollte die Umrüstung die Sicherheit des Schrankes beeinflussen, ist das Prüflabel entsprechend zu tauschen bzw. zu entfernen.


EMA-Nachrüstung

Die nachträgliche Integration einer Einbruch-Meldeanlage (EMA) unterliegt vergleichbar rigiden Kriterien wie die Schlossumrüstung. Während bis vor einem Jahr jeder Schrank ab der Widerstandsklasse III für den Einbau einer EMA vorgerüstet sein musste, gilt diese Passage der früheren VdS Richtlinie 2450 heute nicht mehr. Womit gegenwärtig bereits beim Kauf eines neuen Wertschutzschrankes die Frage zu stellen und zu beantworten ist: Soll er für eine zukünftige EMA-Nachrüstung vorgerüstet sein oder nicht?


Prinzipiell gehören folgende Komponenten zu einer ordnungsgemäßen EMA:

- Köperschallmelder in Tür und Korpus
- Verteiler
- Schloss- / Riegelwerkskontakt
- Türkontakt
- Türverkleidungsblechkontakt
- Sperr-Box
- Abreismelder
- Kabel mit Kabelausgang im Schrank



Zusammenfassung:

Es sollte daher prinzipiell vor jeder Maßnahme der Kontakt zum Hersteller gesucht werden. Nur er kann tatsächlich kompetent Auskunft über richtlinienkonforme Lösungen geben und vor Fehlentscheidungen bewahren. Nur er steht im engen Kontakt mit den Versicherungen und kann ortsnahe, autorisierte Serviceunternehmen empfehlen. Und schließlich liegt es in seinem originären Interesse, seinen Kunden eine effiziente und risikofreie Umbaumaßnahme zu ermöglichen, die nicht nur die weitere VdS / ECB-S Zertifizierung und den vollen Versicherungsschutz gewährleistet, sondern diesen nach Möglichkeit sogar anhebt.
Schlossumrüstungen und EMA-Nachrüstungen unterliegen wie alle anderen Wertbehältnis-Umbaumaßnahmen strengen und detailliert festgelegten VdS und ECB-S Vorschriften. Nur die exakte Einhaltung bewahrt die VdS / ECB-S Zertifizierung und damit den vollen Versicherungsschutz.Sämtliche Bauteile und EMA’s müssen zudem eine VdS Zertifizierung besitzen und dürfen nur von autorisierten Herstellern und Serviceunternehmen eingebaut werden. Der Anschluss, also das finale Scharfstellen der EMA an das jeweilige Sicherheitssystem, muss gemäß VdS Richtlinie 2130 durch einen zugelassenen EMA-Einrichter erfolgen. Diese sind im Herstellerverzeichnis des VdS einsehbar. Wurden alle Vorgaben fachkundig erfüllt, kann sich der Versicherungsschutz durch den Einbau einer Einbruchmeldeanlage bis auf das Doppelte  erhöhen. Dabei stufen die Versicherer normalerweise die Kombination aus Widerstandsgrad des Schrankes und EMA zusammen ein.Nachträgliche Umrüstungen eines Wertschutzschrankes betreffen in der Regel entweder die Integration einer Einbruchmeldeanlage (EMA) oder den Einbau eines neuen, zumeist moderneren Schloss-Systems.
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