Allgemeine Geschäftsbedingungen Einkauf



§ 1 Einbeziehung

Für alle unsere Bestellungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen, und zwar auch dann, wenn der Lieferant in seinem Angebot bzw. bei Bestätigung der Bestellung oder bei Lieferung oder Rechnungsstellung auf anders lautende eigene formularmäßige oder sonstige Bedingungen Bezug nimmt. Etwas Anderes gilt nur insoweit, als Format den Bedingungen des Lieferanten ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Schriftformerfordernis

Die Bestellungen von Format sind nur verbindlich, wenn die Aufträge schriftlich erteilt sind bzw. eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Das Schriftformerfordernis ist auch durch Übersendung einer entsprechenden Telekopie oder e-mail gewahrt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.


§ 3 Preise

Es gelten stets die schriftlich vereinbarten Preise bzw. bei Rahmenverträgen Preisstaffeln gemäß Liste. Die Preise verstehen sich jeweils ordnungsgemäß verpackt frei Verwendungsstelle, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.


§ 4 Werbeaussagen

Der Lieferant stellt Format von allen Ansprüchen der Kunden von Format frei, die der Kunde aufgrund von Werbeaussagen des Lieferanten bzw. eines Vorlieferanten des Lieferanten (Hersteller im Sinne von § 4 Abs. 1 oder 2 Produkthaftungsgesetz) oder eines Gehilfen eines dieser Genannten geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser Art oder Höhe bestehen würden. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluß dieser Vereinbarung erfolgt.


§ 5 Teillieferungen

Der Lieferant ist grundsätzlich nicht zu Teillieferungen berechtigt, Format ist also nicht verpflichtet, Teillieferungen entgegenzunehmen. Ausnahmen hiervon sind vorab schriftlich von Format zu genehmigen.


§ 6 Lieferscheine

Lieferscheine sind der Ware auf jeden Fall beizufügen. Dabei ist jede Position mit den Bestelldaten von Format zu kennzeichnen. Nachteile, die Format aus einer unrichtigen Bezeichnung gelieferter Waren entstehen, sind vom Lieferanten uneingeschränkt zu ersetzen. Erfolgen Zahlungen infolge unrichtiger Warenbezeichnung verspätet, liegt kein Verzug von Format vor. Ferner wird das Recht zum Abzug eines vereinbarten Skontos in diesem Fall nicht beeinträchtigt.


§ 7 Beschaffenheitsvereinbarung

Der Lieferant sichert uneingeschränkt zu und steht dafür ein, dass die gelieferte Ware den zum Lieferzeitpunkt gültigen Normen und Bedingungen sowie allen einschlägigen technischen Vorschriften entspricht. Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Produkte den so zugesicherten Eigenschaften der entsprechenden Sicherheitsnormen entsprechen.


§ 8 Beschaffungsgarantie

Der Lieferant steht für die Beschaffung der für seine Lieferungen und Leistungen erforderlichen Zulieferungen - auch ohne Verschulden - uneingeschränkt ein (volle Übernahme des Beschaffungsrisikos).


§ 9 Aufrechnungsverbot

Der Lieferant kann mit eventuell zu seinen Gunsten bestehenden Forderungen gegenüber Format nur aufrechnen, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 10 Gewährleistung

Format steht auch bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Lieferprodukte oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu.
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neuherstellung steht in jedem Fall Format zu.
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen ersten Versuch als fehlgeschlagen.
Format verpflichtet sich, bekannt gewordene Mängel an Lieferungen und Leistungen des Lieferanten schriftlich anzuzeigen. Der Standort des Produktes, in das die Lieferung und Leistung des Lieferanten eingebaut wurde, ist bekannt zu geben. Der Lieferant hat innerhalb von 24 Stunden ebenfalls schriftlich mitzuteilen, ob er insbesondere bei Standorten im Ausland bereit ist, die Nachbesserung selbst vorzunehmen. Im Falle der Ablehnung ist Format berechtigt, die erforderlichen Mangelbeseitigungsmaßnahmen im Wege der Selbstausführung vorzunehmen. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten gehen als Kosten der Mängelbeseitigung zu Lasten des Lieferanten.


§ 11 Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte von Format wegen Mängeln bei Lieferungen und Leistungen des Lieferanten - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt drei Jahre. Diese Frist gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben ebenso unberührt wie die Vorschriften über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und dem Neubeginn von Fristen.


§ 12 Rechnungen

Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.


§ 13 Zahlung

Falls nichts Anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung unter Abzug von 3 % Skonto.
Format ist berechtigt, Zahlungen im Scheckverkehr zu leisten. Skonto geht dabei nicht verloren.


§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist der Geschäftssitz von Format.
Für alle Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Format, sofern es sich bei dem Lieferanten um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er dementsprechend prorogationsfähig ist.


§ 15 Übersetzungen, internationale Kaufverträge

Werden diese Einkaufsbedingungen in eine andere Sprache übersetzt, so gilt bei Auslegungsfragen die deutsche Version.
Im Bezug auf internationale Kaufverträge gilt ergänzend das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.


§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Bestimmungen oder Teile von Ihnen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen nicht.
Solchermaßen unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen gesetzlichen Regelungen ersetzt, die nach ihrem Inhalt dem am nächsten kommen, was die Parteien gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht hätten.


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