BTM Tresor
Betäubungsmittel müssen laut § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) des BfArM in einem speziellen Tresor aufbewahrt werden, um einen Zugriff von unbefugten Personen zu verhindern. Der BTM Tresor kommt so zum Beispiel in Krankenhäusern, öffentlichen Apotheken oder aber Krankenhaus Teileinheiten (Stationen o.ä.) sowie Arztpraxen und Alten- und Pflegeheimen zum Einsatz und ist natürlich auch in vielen verschiedenen Größen erhältlich.
Alle Größen in verschiedenen Sicherheitsstufen sind passend für Unter- und Oberschränke der Einrichtungen angepasst und können nach Wunsch mit Schubladen zur ordentlichen und übersichtlichen Lagerung ausgestattet werden.
Der BTM Tresor sowie auch viele weitere Tresore für die verschiedensten Zwecke werden auch bei der Format Tresorbau GmbH & Co.KG angeboten. Hier gibt es neben Wertschutzschränken, Deposittresoren und Geschäftstresoren auch Möbeleinsatztresore, Einmauertresore, Brandschutzschränke, Waffenschränke, Schlüssel- und Geldkassetten. Darüber hinaus umfasst das Angebot des Unternehmens auch Tresore für die Hotellerie, sowie Branchenlösungen, Tresore für IT-Sicherheit und auch solche Tresore, die besonders formschön sind. Alle Tresore überzeugen durch ihre ausgereifte Technologie, die hochwertige Verarbeitung sowie ihr funktionales Design