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Kurzwaffentresor

Jeder Mensch, der heute eine Waffe besitzt, muss diese Zuhause in einem entsprechenden Tresor oder auch Waffenschrank verwahren, damit Unbefugte nicht darauf zugreifen können. Dies ist in Deutschland gesetzlich geregelt im § 36 Waffengesetz. Dabei kann man auch zwischen Lang- und Kurzwaffentresoren wählen, die bestens auf den jeweiligen Einsatzzweck zugeschnitten sind. Der Kurzwaffentresor ist kompakt und bietet je nach Ausführung Platz für mehrere Kurzwaffen, zu denen neben der Pistole und dem Revolver auch weitere Waffen geringer Größe gehören. Für den Kurzwaffentresor gibt es auch verschiedene Einsätze, die dafür sorgen dass die Kurzwaffen ordentlich und übersichtlich gelagert werden können. Je nach Anzahl und Kombination der Lagerung von Kurzwaffen und ggf. Munition, ist nach § 36 WaffG ein spezieller Kurzwaffentresor gefordert. Ob in Sicherheitsstufe B (VDMA 24992), Klasse 0 oder I bietet das Sortiment der Format Tresorbau GmbH & Co.KG den passenden Kurzwaffentresor. Seit 2009 sind die Waffenbesitzer auch in der Pflicht die rechtskonforme Aufbewahrung der Schlüssel nachzuweisen. Die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln ist nicht definiert,  aber es wird geraten gleichwertige Behältnisse mit mechanischen oder elektronischen Zahlenschloss zu nutzen. Format bietet die Waffenschränke mit diversen Verschlussoptionen an und auch unterschiedliche  Tresore für die Verwahrung vorhandener Schlüssel. Eine andere Möglichkeit ist der Austausch des Schlüsselschlosses in ein Zahlenschloss. Darüber hinaus gibt es hier auch viele weitere Tresore für die verschiedensten Zwecke, darunter Wertschutzschränke, Deposittresore und Geschäftstresore, Einmauertresore, Brandschutzschränke, Waffenschränke sowie auch Schlüssel- und Geldkassetten. Die Tresore des Unternehmens überzeugen durch ihre ausgereifte Technologie, die hochwertige Verarbeitung und ihr funktionales Design.

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